Donnerstag, 6. März 2025

Was sagt das EuGH Urteil C‑586/23 P im Bezug auf Haftpflicht von Impfärzten bei Impfschäden?

Was sagt das Urteil im Bezug auf Haftpflicht von Impfärzten bei Impfschäden?
Stürzt das Urteil diese Aussage? "Impfärzte sind für die Folgen der Covid-Injektion verantwortlich und haftbar. Denn sie hätten den Eingriff auch verweigern können. So ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes."
Es betrifft das,
URTEIL DES EUROPÄISCHEN GERICHTSHOFS (Achte Kammer)
30. Januar 2025 / C‑586/23 P
Antwort
Das Urteil des Gerichtshofs (Achte Kammer) stützt diese Aussage nicht. Im Gegenteil, es widerspricht ihr in wesentlichen Punkten.
Kernaussagen des Urteils zur Haftpflicht von Impfärzten bei Impfschäden:
Die EU-Zulassungsbeschlüsse begründen keine Haftung für Ärzte.

  • Das Gericht stellt klar, dass die Zulassungsbeschlüsse für die COVID-19-Impfstoffe Spikevax und Comirnaty keine Verpflichtung für Ärzte schaffen, diese Impfstoffe zu verschreiben oder zu verabreichen.
  • Es wird betont, dass die Sicherheits- und Wirksamkeitsbewertung durch die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) erfolgt und nicht in der Verantwortung einzelner Ärzte liegt.
Haftung ist eine Frage des nationalen Rechts.
  • Das Gericht erklärt ausdrücklich, dass eine mögliche Haftung von Impfärzten nicht aus den EU-Zulassungen, sondern aus nationalen Vorschriften oder individuellen Umständen in der Patientenbehandlung resultiert.
  • Falls eine Impfpflicht bestehen sollte, wäre dies eine Entscheidung des jeweiligen Mitgliedstaats und nicht Folge der EU-Zulassung.
Impfärzte haften nicht automatisch für Impfschäden.
  • Das Gericht weist darauf hin, dass Ärzte frei entscheiden können, ob sie einen Impfstoff empfehlen oder nicht.
  • Eine potenzielle Haftung ergibt sich nur aus nationalem Recht oder einer fehlerhaften ärztlichen Praxis, nicht jedoch aus der bloßen Verabreichung eines zugelassenen Impfstoffs.
Widerspruch zur behaupteten Aussage
Die Aussage „Impfärzte sind für die Folgen der Covid-Injektion verantwortlich und haftbar. Denn sie hätten den Eingriff auch verweigern können. So ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes.“ ist falsch und wird durch das Urteil nicht gestützt.
  • Das Gericht hat nicht entschieden, dass Impfärzte generell für Impfschäden haften.
  • Die Entscheidung betont vielmehr, dass es keine generelle Haftung gibt, die sich aus der EU-Zulassung ergibt.
  • Haftungsfragen sind eine Sache des nationalen Rechts und müssen im jeweiligen Land individuell geprüft werden.
Fazit
Das Urteil widerspricht der Behauptung, dass der Europäische Gerichtshof Impfärzte für Impfschäden generell verantwortlich gemacht hat. Es betont vielmehr, dass es keine direkte Haftung durch die EU-Zulassung gibt und dass solche Fragen auf nationaler Ebene geregelt werden.


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